Verkaufs- und Lieferbedingungen für Gebrauchtmaschinen usw.
Allgemein:
Diese Versteigerung läuft in der Regel 11 Werktage. Mit jedem Tag verringert sich der Kaufbetrag um den gleichen Betrag. Zuschlag wird nur am aktuellen Tag erteilt. Zuschlag erhält derjenige, der an diesem Tag uns einen Auftrag oder Bestellung per Post, E-Mail, Fax oder persönlichen Boten als Erster übermittelt. Jeder Auftrag oder Bestellung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung auf dem Postweg mit original Unterschrift. Alle Bestätigungen die automatisch über Internet oder E- Mail erfolgen sind nur eine Bestätigung Ihres Auftrageingangs, jedoch keine Kaufbestätigung.
1. Umfang der Lieferung und Leistungen
Allen meinen Lieferungen und Leistungen liegen meine allgemeinen Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten als anerkannt ,wenn der Vertragspartner dem Verkäufer einen Auftrag erteilt, oder eine Lieferung entgegennimmt. Etwaige, vom Käufer vorgeschriebene Einkaufs- Liefer- oder Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen und dem Inhalt dieser Geschäftsbedingungen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. An technischen Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalte ich Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung Dritten zugänglich gemacht werden. Bei allen Angeboten bleibt, bis zum Eingang der schriftlichen
Angebotsannahme beim Verkäufer, der Zwischenverkauf vorbehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Daten in Bezug auf die Verkaufsabwicklung und statistische Auswertung der Datenverarbeitung unterliegen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab meinem Lager oder Standort, ausschließlich Versand und Verpackung. Lieferung und Versand erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Zahlung der Rechnung des Verkäufers hat spesenfrei in einer Summe ohne Abzug zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der zu zahlende Betrag dem Verkäufer unwiderruflich zur Verfügung steht. Werden auf Grund getroffener Vereinbarungen Verrechnungsschecks oder Wechsel entgegengenommen, so gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt des endgültigen Zahlungseinganges. Für Zahlungen nach Fälligkeit ist der Verkäufer berechtigt, auch ohne Anmahnung des Betrages, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
3. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, mir aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehender Ansprüche mein Eigentum. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die dem Verkäufer abgetretenen Forderungen sind dem Verkäufer zwecks Intervention unverzüglich zu melden und uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden (z.B. Pfandprotokoll). Die durch die Geltendmachung der Rechte dem Verkäufer entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung auf seine Kosten zu versichern. Alle Ansprüche gegen die Versicherung sowie gegen Dritte, soweit sie sich auf von uns gelieferte Ware beziehen, werden an uns abgetreten. Diese Abtretung wird von uns angenommen.
4. Lieferung, Abnahme und Abnahmeverzug
Der Verkäufer ist bemüht, die von ihm angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Eine Garantie hierfür wird jedoch nicht übernommen. Jeglicher Schadenersatz oder sonstige Ansprüche aus einem Lieferverzug sind, auch nach erfolgter Frist oder Nachfristsetzung grundsätzlich ausgeschlossen. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Benachrichtigung durch den Verkäufer, zu gewähren.
5. Rücksendung
Rücksendung und der Austausch von Waren bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Bei Rücksendungen besteht kein Anspruch auf Zahlungsaufschub für fällige Rechnungsbeträge. Soweit der Verkäufer Rücksendungen anerkennt, sind das Datum der Rechnung und die Nummer des Lieferscheins, aus welcher die Lieferung stammt, anzuführen, ohne die eine Gutschrift nicht erfolgen kann. Die Kosten für Überprüfen und evt. Instandsetzen des zurückgesandten Gegenstandes werden bei der Gutschrift abgezogen oder gesondert in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Beschädigung oder übermäßiger Nutzung des Gegenstandes behält sich der Verkäufer vor. Die Rücksendung hat freigemacht zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
6. Gewährleistung und Haftung
Bei allen versteigerten Objekte muß vom schlechtesten Zustand ausgegangen werden. Funktionialität sollte vom Käufer unbedingt überprüft werden. Alle versteigerten Objekte verkaufen wir als Schrott ohne jegliche Gewährleistung. Deswegen übernehmen wir für alle versteigerten Objekte keine Garantie.
7. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist bei allen aus der Geschäftsbeziehung mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach Wahl des Verkäufers der Hauptsitz oder der Sitz der Niederlassung des Verkäufers, in diesem Falle das Amtsgericht in 64720 Michelstadt. Für die vertraglichen Beziehung gilt deutsches Recht.
8. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Liefer- und Leistungsvertrag bleibt, auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Bestandteilen verbindlich. Mit Erteilen eines Auftrages erkennt der Käufer meine allgemeinen Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich an.
9. Abschließend
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