AGB
 

Verkaufs- und Lieferbedingungen für Gebrauchtmaschinen usw.

Allgemein:

Diese Versteigerung läuft in der Regel 11 Werktage. Mit jedem Tag verringert sich der Kaufbetrag um den gleichen Betrag. Zuschlag wird nur am aktuellen Tag erteilt. Zuschlag erhält derjenige, der an diesem Tag uns einen Auftrag oder Bestellung per Post, E-Mail, Fax oder persönlichen Boten als Erster übermittelt. Jeder Auftrag oder Bestellung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung auf dem Postweg mit original Unterschrift. Alle Bestätigungen die automatisch über Internet oder E- Mail erfolgen sind nur eine Bestätigung Ihres Auftrageingangs, jedoch keine Kaufbestätigung.

 

1. Umfang der Lieferung und Leistungen
Allen meinen Lieferungen und Leistungen liegen meine allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner dem Verkäufer einen Auftrag erteilt, oder eine Lieferung entgegennimmt. Etwaige, vom Käufer vorgeschriebene Einkaufs- Liefer- oder Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen und dem Inhalt dieser Geschäftsbedingungen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. An technischen Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalte ich  Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung Dritten zugänglich gemacht werden. Bei allen Angeboten bleibt, bis zum Eingang der schriftlichen
Angebotsannahme beim Verkäufer, der Zwischenverkauf vorbehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Daten in Bezug auf die Verkaufsabwicklung und statistische Auswertung der  Datenverarbeitung unterliegen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten ab meinem Lager oder Standort, ausschließlich Versand, Versicherung und Verpackung,  Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis. Lieferung und Versand erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auch auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Die Zahlung der Rechnung des Verkäufers hat spesenfrei in einer Summe ohne Abzug, sollte nichts anderes vereinbart sein, innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst als geleistet, wenn der zu zahlende Betrag dem Verkäufer unwiderruflich zur Verfügung steht. Werden auf Grund getroffener Vereinbarungen Verrechnungsschecks oder Wechsel entgegengenommen, so gilt die Annahme nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt des endgültigen Zahlungseinganges. Für Zahlungen nach Fälligkeit ist der Verkäufer berechtigt, auch ohne Anmahnung des Betrages, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltungmachung von Verzugsschäden, die diesen Zinssatz überschreiten, bleibt vorbehalten. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, wenn sich der Verkäufer hiermit einverstanden erklärt. Wird das Zahlungsziel einer Lieferung überschritten, so werden alle Forderungen gegen den Käufer sofort fällig, und zwar auch, soweit Stundung oder Fristen im Einzelfall gewährt wurden. Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir nach Mahnung berechtigt, von weiteren Aufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Neukunden werden bis auf Abschluss der Bonitätsprüfung nur gegen Nachnahme, Bar/Euroscheck bzw. Vorkasse beliefert, es sei denn, dass dem Verkäufer bei Auftragserteilung einwandfreie Referenzen aufgegeben werden, Der Verkäufer behält sich vor, Anzahlungen zu verlangen.

3. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Waren bleiben bis zur Erfüllung  sämtlicher, mir aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehender Ansprüche mein Eigentum. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt  und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass der Wiederverkäufer die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte bereits jetzt an den Verkäufer abtritt. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die dem Verkäufer abgetretenen Forderungen sind dem Verkäufer zwecks Intervention unverzüglich zu melden und uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden (z.B. Pfandprotokoll). Die durch die Geltendmachung der Rechte dem Verkäufer entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen, vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung gegen Feuer, Diebstahl und Beschädigung auf seine Kosten zu versichern. Alle Ansprüche gegen die Versicherung sowie gegen Dritte, soweit sie sich auf von uns gelieferte Ware beziehen, werden an uns abgetreten. Diese Abtretung wird von uns angenommen.

4. Lieferung, Abnahme und Abnahmeverzug
Der Verkäufer ist bemüht, die von ihm angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Eine Garantie hierfür wird jedoch nicht übernommen. Jeglicher  Schadenersatz oder sonstige Ansprüche aus einem Lieferverzug sind, auch nach erfolgter Frist oder Nachfristsetzung grundsätzlich ausgeschlossen. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Benachrichtigung durch den Verkäufer, zu gewähren. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen, Nichtlieferbarkeit, Materialausfall, Nichzurverfügungstellung der Ware durch den Hersteller, Handelsembargo sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten  Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferanten führen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb 12 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer nicht an den Käufer erfolgt. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht fristgerecht ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Kaufgegenstand zu verfügen. Unberührt hiervon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grund nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag schon entstandenen Aufwendungen und die Kosten für die Beseitigung bereits hergestellter Einrichtungen Schadensersatz in Höhe von 25% des Auftragswertes oder des entsprechenden Teiles verlangen. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Für gelieferte Software werden die Übernahmebedingungen des entsprechenden Programms grundsätzlich Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Eine Rücknahme von Software-Programmen kann, wenn überhaupt, nur bei Rücksendung der ungeöffneten Diskettenversiegelung erfolgen.

5. Rücksendung
Rücksendung und der  Austausch von Waren bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. Bei Rücksendungen besteht kein Anspruch auf Zahlungsaufschub für fällige Rechnungsbeträge. Soweit der Verkäufer Rücksendungen anerkennt, sind das Datum der Rechnung und die Nummer des Lieferscheins, aus welcher die Lieferung stammt, anzuführen, ohne die eine Gutschrift nicht erfolgen kann. Die Kosten für Überprüfen und evt. Instandsetzen des zurückgesandten Gegenstandes werden bei der Gutschrift abgezogen oder gesondert in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Beschädigung  oder übermäßiger Nutzung des Gegenstandes behält sich der Verkäufer vor. Die Rücksendung hat freigemacht zu erfolgen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

6. Gewährleistung und Haftung
Jeder Besteller oder Wiederverkäufer ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine beim Verkäufer bestellte Ware in einem zur Nutzung mit dieser Ware beabsichtigten System funktionell sinnvoll ist. Vom Verkäufer gelieferten Einzelkomponenten, müssen vor ihrer Verarbeitung oder Einbringung in vorhandenen Systemen auf ihre, vom Hersteller dieser Komponenten definierten Funktion vom Käufer überprüft werden, bei verarbeiteten Komponenten erlischt die Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt wenn die gelieferte Ware außerhalb der vom Hersteller definierten physikalischen Rahmenparameter betrieben wird. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel einer Lieferung (Mengen- Güte- Mängelrügen) sowie von Falschlieferungen müssen schriftlich innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erfolgen, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Für Neugeräte leistet der Verkäufer, wenn nicht anders vereinbart, eine Garantie von 6 Monaten, gerechnet ab dem Tage der Auslieferung. Im Rahmen dieser Garantie leistet der Verkäufer kostenlosen Ersatz für sämtliche Teile, die durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft geworden sind oder setzt sie instand. Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Käufers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung sowie Verdienst- und/oder Nutzungsausfälle aufgrund des defekten Gerätes oder Beeinflussung von eventuell vorhandenen anderen Komponenten, die entweder der Gewährleistung nicht mehr unterliegen oder der Gewährleistung unterliegen, jedoch nicht vom Verkäufer stammen. Durch eine Garantiereparatur tritt weder für die ersetzten Teile noch für das Gerät eine Verlängerung der Garantiezeit ein. Der Garantieanspruch ist nicht übertragbar, wenn das Gerät in zweite Hand übergeht. Beim Verkauf von gebrauchtem Gerät wird jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne das ausdrückliche Einverständnis des Verkäufers einen Eingriff an dem Gerät/Komponente vornimmt, oder wenn die sich an den einzelnen Bauteilen / Geräten befindlichen Seriennummern oder Garantiesiegel entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Transportschäden sowie Fehler, die durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einwirkung, Eindringen von Flüssigkeiten, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Käufer oder einen  Dritten verursacht werden. Schäden durch höhere Gewalt ( z.B. Blitzschlag ), Schäden durch Überspannung, statischer Entladung und Funkeinstrahlung, Schäden durch die Verwendung verbrauchter, ungeeigneter oder ausgelaufener Batterien, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile oder durch Verschmutzung, Schreib- Lesefehler z.B. durch verschmutzte S-L Köpfe, Schäden durch defekte Datenträger oder ungeeignetes Datenmaterial. Weiterhin ausgeschlossen ist eine Gewährleistung bei normaler Abnutzung sowie für Verschleißteile wie Spulenkörper, Lautsprecher-Gummisicken, Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner, Disketten und andere Verbrauchsmaterialien. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen sie durch Vorlage der Rechnung geltend gemacht werden. Für eventuell auf Datenträgern vorhandene Daten trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung und hat sicherzustellen, dass durch Sicherung der Daten auf anderen Datenträgern keine Störung und Verlängerung der Auftragsdurchführung erfolgt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Datenbeständen und deren Folgekosten und/oder entstehenden Verdienstausfall. Die Anlieferung der im Rahmen der Gewährleistung instandzusetzenden Geräte hat fracht- und spesenfrei für den Verkäufer zu erfolgen. Soweit Garantieleistungen in den Räumen des Käufers durchgeführt werden, gehen die Kosten für die An- und Abfahrt zu dessen Lasten.

7. Reparaturbedingungen ( außerhalb der Gewährleistung )
Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Kommt die Reparatur aufgrund eines angeforderten Kostenvoranschlages nicht zustande, stellt der Verkäufer die entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung. Werden Kundendienstarbeiten in den Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und Abfahrtszeiten sowie die Fahrtkosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für Ein- und Rücksendungen von Reparaturgeräten sowie die Verpackungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rügen wegen Reparaturmängel müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach eintreffen der Ware am Bestimmungsort zulässig. Kostenpflichtige Reparaturen werden nur gegen Barzahlung oder Nachnahme durchgeführt.

8. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand und Erfüllungsort ist bei allen aus der Geschäftsbeziehung mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten nach Wahl des Verkäufers der Hauptsitz oder der Sitz der Niederlassung des Verkäufers, in diesem Falle das Amtsgericht in 64720 Michelstadt. Für die vertragliche Beziehung gilt deutsches Recht.

9. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Liefer- und Leistungsvertrag bleibt, auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Bestandteilen verbindlich. Mit Erteilen eines Auftrages erkennt der Käufer meine allgemeinen Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich an.

10. Abschließend
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